Entfaltung und Grenzen des Sozialstaats
Nationalrat Robert Bratschi zum Entwurf des AHV-Gesetzes
Als Präsident der vorberatenden Kommission des Bundesgesetzes über die AHV gibt Nationalrat Robert...
Konrad Ilg: Ehrung zum 70. Geburtstag
Der Schriftsteller und Politiker Peter Bratschi (1886–1975) würdigt in einer kurzen Ansprache...
Schon 1925 verpflichten die Stimmbürger die Regierung, eine Alters- und Hinterlassenenversicherung...
«Continents sans visa» beleuchtet die Armut in der französischen Schweiz. Einige Familien sind...
Leistungen und Mängel der Invalidenversicherung
Nach Einführung der AHV 1948 wird der Ruf nach einer Invalidenversicherung (IV) immer lauter. Am 1....
Witzig gemachte, detaillierte Erklärung des 3-Säulen-Modells, ein zentrales Element des...
In wenigen Liedzeilen erzählt der Berner Wortakrobat Mani Matter seinem Publikum, warum die...
Was darf der Sozialstaat kosten?
Die Fraktionssprecher der drei grössten Parteien tragen ihre Statements über die Grenzen der...
Kontext
Tragendes System der Schweizer Sozialwerke ist die 1948 eingeführte Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV. Die Entstehung der AHV geht auf das Jahr 1925 zurück, als die Stimmberechtigten – unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise – dem Verfassungsartikel zur Schaffung einer Altersversicherung zustimmen. Am 1. Januar 1948 tritt die AHV in Kraft, im gleichen Jahr werden die ersten Renten ausbezahlt. Die AHV ermöglicht den Rückzug aus dem Berufsleben und trägt zu einem materiell gesicherten Ruhestand bei. Die Hinterlassenenrenten sollen die durch den Verlust eines Elternteils oder Ehepartners entstehende finanzielle Notlage mindern.
Seit ihrer Einführung steht die AHV mehrmals im Zentrum der politischen Auseinandersetzung, vor allem bei den regelmässig notwendigen Revisionen. Die AHV ist Teil des eidgenössischen Sozialversicherungsnetzes, das auf dem sogenannten Drei-Säulen-Modell basiert: Die AHV und die Invalidenversicherung IV (ab 1960) bilden in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen die erste obligatorische Säule, welche den Existenzbedarf deckt. Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, seit 1985 für Arbeitnehmer ab einem gewissen Einkommen obligatorisch) bildet die zweite Säule. Als dritte Säule wird das private Sparen bezeichnet.
Seit den 1960er Jahren liegt der sozialpolitische Schwerpunkt bei der Umverteilung zum Ausgleich von Chancenungleichheiten. Während der Hochkonjunktur in den «Wirtschaftswunder»-Jahren ist der Ausbau finanzierbar, ohne kontinuierliches Wirtschaftswachstum stösst diese fortschrittsgläubige Sozialpolitik an ihre Grenzen. Mitte der 1970er Jahre wird erstmals von der «Krise des Wohlfahrtsstaates» gesprochen, in den 1990er Jahren ist die politische Debatte von der Frage geprägt, wie weit der wachsende Anteil der Rentnerinnen und Rentner an der Gesamtbevölkerung in der Zukunft finanziell getragen werden kann.
Diese strukturelle Abhängigkeit der staatlichen Sozialpolitik von der wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung bringt es mit sich, dass auf gesellschaftspolitische Reformkonzepte zurückgegriffen wird, welche die Selbstverantwortung wieder stärker betonen. Jüngste Diskussionen über die Überschuldung der Invalidenversicherung, die Erhöhung des Rentenalters oder den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zeigen, dass die Soziale Frage in der Schweiz auch in Zukunft aktuell bleibt.